Schrittweise Öffnung der Schulen in NRW

Erstellt von S. Seeger |

Bitte Updates beachten!
Am 15.04.'20 wurden von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder erste Schritte zur Schulöffnung festgelegt.

Update 27.05.2020:

Leider müssen wir den Kennenlernnachmittag für unsere neuen Fünftklässler, die nach den Sommerferien die Sälzer-Sekundarschule besuchen, wegen der Corona-Krise und der damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregeln absagen. Ein Elternbrief  an den betroffenen Personenkreis wurde verschickt.

Update 05.05.2020:

Entgegen zunächst anderslautender Informationen aus dem Schulministerium vom 28.04.2020 erreicht uns mit der heutigen Schulmail Nr.19 die Nachricht, dass in dieser Woche der Jahrgang 9 doch nicht im Präsenzunterricht erscheinen wird.
Wie die weitere Öffnung von Schule, insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, in den nächsten Wochen aussehen wird, darüber beraten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in ihrer morgigen Konferenz.


Update 27.04.2020:

1. Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Soest bietet mit diesem Elternbrief Hilfe an, um in der Corona-Krise mit vielfältigen Problemen, die diese Zeit mit sich bringen kann, umgehen zu lernen. Im Elternbrief sind auch Telefonnummern und weitere Ansprechpartner verzeichnet.

2. Seit heute gilt die Maskenpflicht auch in NRW, d.h. unsere Schülerinnen und Schüler, die mit ÖPNV die Schule erreichen, müssen zwingend eine Maske tragen. Dazu wurden vom Land NRW in Zusammenarbeit mit den Verkehrbetrieben Hinweise und Verhaltensregeln im ÖPNV erarbeitet, die bitte auch von unseren Schülerinnen und Schülern zu beachten sind (Wortlaut):

Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Bis dahin bitten wir Sie, freiwillig eine Community-Maske entsprechend der dringenden Empfehlungen der Landesregierung zu tragen. Community-Masken sind einfache Mund-Nasen-Masken, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen.

  • Bitte überlegen Sie, ob sie zwingend den ÖPNV / Schülerspezialverkehr nutzen müssen oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Gedränge beim Einstieg und Ausstieg. Achten Sie auch an Haltestellen auf Abstände. Wenn ein separates Ein-und Aussteigen nicht möglich ist, gilt: Lassen Sie erst mit ausreichendem Abstand aussteigen und steigen dann ein. Nehmen Sie in Schulbussen die Sitzplätze geordnet ein –beginnen Sie am hinteren Ende des Fahrzeugs und setzen sich auf die Fensterplätze bis nach vorne.
  • Steigen Sie bei Nutzung des ÖPNV nicht mehr in den Bus ein, wenn der Bus seine Corona-bedingte maximale Kapazität erreicht hat und weichen nach Möglichkeit auf den nächsten Bus aus.
  • Lassen Sie bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz frei, auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Vermeiden Sie Gespräche von Person zu Person.
  • Nehmen Sie vor Abfahrt des Busses die Sitzplätze ein und verlassen diese erst nach Halt des Busses wieder, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und -griffen zu vermeiden. Das Tragen von Handschuhen kann hilfreich sein.
  • Folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.
  • Bedienen Sie die Türöffnungsknöpfe im ÖPNV nur, wenn die Tür an der Haltestelle nicht automatisch öffnet.
  • Essen und trinken Sie im Bus oder der Bahn nicht.
  • Berühren Sie sich nicht untereinander und unterlassen möglichst Berührungen in Ihrem Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
  • Folgen Sie der Empfehlung, Smartphones / Displays regelmäßig zu reinigen.
  • Halten Sie die Husten-und Niesetikette unbedingt ein. Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge - auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab. Waschen Sie sich bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände gründlich mit Wasser und Seife (mind. 20 Sekunden).

3. Seit heute gilt ebenfalls eine Erweiterung der Notbetreuung: Nun gilt die Notbetreuungsmöglichkeit auch für Alleinerziehende, die sich selbst noch in der (Hoch-)Schulausbildung befinden. Das Ministerium für Bildung und Schule hat dazu ein überarbeitetes Formular bereitgestellt, das HIER heruntergeladen werden kann.


Update 22.04.2020:

Weitere WICHTIGE INFORMATIONEN zur Wiederöffnung der Schule für die Abschlussklassen!

Für den Jahrgang 10 beginnt der Unterricht am Donnerstag, 23.04.20 ab 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr mit den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, ggf. NW. Der Schulbesuch ist verpflichtend. Abmeldung bitte im Sekretariat mit schriftlicher Entschuldigung der Erziehungsberechtigten (ggf. Attest bei bereits vorliegender Pflicht hierzu) vornehmen. Krankmeldungen sind nicht per WhatsApp o.ä. möglich!


Verhalten in der Klasse:

Der Unterricht für die jeweiligen sechs 10er-Klassen findet in zwei getrennten Gruppen und nebeneinander liegenden Klassenräumen in fest zugewiesenen Räumen im Gebäude II statt. Jede Schülerin / jeder Schüler erhält einen eigenen Tisch mit 1,5 m Abstand zu anderen Schülern und Lehrkräften. Gruppenzugehörigkeit, Sitzplatz und Räume werden nicht gewechselt!! Die Fächer mit den Unterrichtsmaterialien dürfen nicht benutzt werden. Alle Schulunterlagen sind selbstständig täglich mitzubringen und wieder mit zurückzunehmen. Stifte, Bücher u.ä. sollten nicht an andere Schüler verliehen werden. Jeder Schüler benutzt nur eigenes Material.

Zutritt ins Gebäude / Tagesablauf:

Der Zutritt in das Gebäude II für die verschiedenen Klassen erfolgt ausschließlich über die gekennzeichneten Eingänge.
Besuche von Eltern (z.B. um vergessene Dinge nachzubringen) sind nicht jederzeit möglich. Bitte im Vorfeld telefonisch im Sekretariat (notfalls bei den Klassenlehrern) melden. Es sollen so wenig "fremde" Personen wie möglich die Gebäude betreten.


Bitte pünktlich sein! Ab 7:45 Uhr ist das Gebäude II von außen nicht mehr betretbar. Verspätete Schüler können nicht eingelassen werden, auch nicht durch Anruf bei den Klassenlehrern. Ein Grund liegt darin, dass die im Gebäude befindlichen Lehrkräfte Unterricht geben und ihren Raum nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen. Es ist den Schülern nicht erlaubt, dann um das Gebäude herum zu laufen, um vor Fenstern auf sich aufmerksam zu machen oder sich irgendwo auf dem Schulgelände mit anderen verspäteten Schülern zu versammeln. Ggf. müssen zu spät kommende Schüler im fest zugewiesenen Pausenbereich der jeweiligen Gruppe auf dem Pausenhof warten und sich zur ersten Pause bei der Aufsicht führenden Lehrkraft melden.

Geplant ist, den Unterricht in Blöcken zu je 90 Minuten durchzuführen. Inhalte werden sich abwechseln und dienen hauptsächlich der Vorbereitung auf die ZP10. Dazwischen liegen 15-Minuten-Pausen, die zeitversetzt stattfinden: nur jeweils zwei Klassen sind gleichzeitig in ihren jeweils abgetrennten und zugewiesenen Bereichen auf dem Pausenhof. Es soll erreicht werden, dass sich die Schülerschaft möglichst wenig mischt, um die potentielle Ansteckungsgefahr zu verringern. Dies bedeutet auch, dass die Schüler dazu aufgerufen sind, sich nicht vor Schulbeginn / nach Schulende in Gruppen nah zusammen aufzuhalten (auch nicht an der Bushaltestelle, auf dem Schulweg etc.).

Schutzmasken:

Das Mitbringen einer persönlichen Schutzmaske ist verpflichtend. Diese sollte ohnehin in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden und in der Schule immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen nicht eingehalten werden kann (z.B. auf Gängen / Fluren, auf dem Weg zum Pausenhof, beim Warten auf Einlass nach der Pause). Die Schutzmaske wird selbstverständlich nicht an andere Schüler verliehen oder untereinander getauscht! 

Toiletten:

Jede Klasse / Gruppe erhält Zugang zu einem fest zugeordneten Sanitärbereich. Ebenso stehen WCs in den Pausen zur Verfügung.
Seife und Einmal-Handtücher werden im Klassenraum sowie im Sanitärbereich zur Verfügung stehen, ebenso Desinfektionsmittel. Die Schüler sind dazu verpflichtet, sich insbesondere nach den Pausen oder dem Toilettengang gründlich die Hände zu waschen und sich auch vor Betreten des Gebäudes / Unterrichtsraumes die Hände zu desinfizieren. 
 
Alle Erziehungsberechtigten werden dringend gebeten, ihren Kindern den Ernst der Lage, die Wichtigkeit der Befolgung von Sicherheitsregeln sowie die aktuellen Vorgaben zum Abstandsgebot, Hände waschen, Niesen / Husten etc. zu erläutern. 

Schüler, die durch ihr unangemessenes Verhalten bzw. die Nichteinhaltung von Sicherheitsregeln oder Nicht-Befolgung von Anweisungen der Lehrkräfte andere Personen gefährden, müssen damit rechnen, vom Unterricht ausgeschlossen zu werden.


Update 18.04.2020:

Nachdem es in der Öffentlichkeit in den vergangenen zwei Tagen aufgrund der unklaren Informationslage aus dem Schulministerium Verwirrung hinsichtlich des freiwilligen und / oder verpflichtenden Schulbesuchs der Abschlussklassen ab Do., 23.04.2020 gab, stellt das Ministerium mit der heutigen 15. Schulmail unter anderem klar (Wortlaut):

"I. Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen

In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

  • (...)
  • für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3),
  • (...)

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht."

Kurzgesagt: Unsere sechs Zehner-Abschlussklassen der Sälzer-Sekundarschule müssen verpflichtend ab Do., 23.04.2020 in die Schule.

 

Was ist zu tun bei corona-relevanten Vorerkrankungen von Schülerinnen und Schüler?

Hier gibt das Ministerium folgende Information (Wortlaut):

"Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (s.u.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. (...)

Corona-relevante Vorerkrankungen können beispielsweise sein:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen (Krebs)
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

In der Folge entfällt für diese vorerkrankten Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schüler durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen."

 


Update 16. April 2020 (18:25 Uhr):

Das Schulministerium NRW gibt bekannt (Wortlaut):

"Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

Prüfungen und Versetzungen - Folgen aus den Entwicklungen seit dem 16. März

Für die Jahrgangsstufe, die zum Ende des laufenden Schuljahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben soll, wäre es nicht fair, eine Zentrale Prüfung 10 abzuhalten.

Eine zentrale Prüfung setzt voraus, dass die unterschiedlichen Lerngruppen ausreichend Zeit hatten, nach dem von ihren Lehrkräften gewählten Rhythmus die vorgesehenen Unterrichtsinhalte bis zum Zeitpunkt der Prüfung vollständig durchzuarbeiten.

Dem Jahrgang 10 fehlen dazu aber wichtige drei bis vier Wochen in einem ohnehin kurzen zweiten Halbjahr.

Ein Unterricht kann für diesen Jahrgang nicht in üblichem Maße – also in vollem Umfang mit den ihnen vertrauten Lehrkräften und im üblichen Klassenverband erfolgen.

Daher wird das Schulministerium NRW, abweichend von § 12 Absatz 3 Schulgesetz, die zentralen Klausuren – wie oben beschrieben - durch von den Lehrkräften zu erstellende Arbeiten ersetzen, die dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 ersten Prüfungstag, dem 12.Mai, geschrieben werden können.

Das Schulministerium NRW wird für diesen Jahrgang ausnahmsweise auf das ansonsten übliche Abschlussverfahren mit Vornoten und Abweichungsprüfungen verzichten und den Schülerinnen und Schülern – wie früher – mit ihren Zeugnissen zum Ende des Schuljahres den jeweiligen Abschluss ermöglichen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ein ähnliches Motiv verfolgt das Schulministerium mit dem Plan, im laufenden Schuljahr von solchen Versetzungen abzusehen, die keine Abschlüsse oder Berechtigungen vermitteln. Schülerinnen und Schüler würden dann generell in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen.

Dies erscheint in Abwägung aller Umstände die gerechtere, die schülerorientiertere Lösung, denn aus den bereits geschilderten Gründen ist nicht damit zu rechnen, dass wir zeitnah bis zu den Sommerferien wieder in einen Vollbetrieb mit einem Unterricht nach Stundenplan in allen Jahrgangsstufen werden zurückkehren können.

Hier wäre eine Abweichung von § 50 Absatz 1 Schulgesetz zu regeln."


Update 16. April 2020 (13:10 Uhr):

Der NRW-Schulausschuss tagte heute Morgen ab neun Uhr in Düsseldorf. Noch ist aus dem Schulministerium keine weitere offizielle Verlautbarung zu lesen. Aber der Soester Anzeiger von heute bietet schon einmal vorab viele Informationen.

Sobald wir Genaueres aus dem Ministerium wissen, werden Sie über unsere Homepage informiert.


15. April 2020:

Nach einer ersten unstimmigen Informationslage zwischen dem, was Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet bezüglich der schrittweisen Schulöffnungen speziell in NRW verkündeten, gibt heute Abend NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer zunächst untenstehende Informationen (im Wortlaut) und ebenfalls am Abend konkretisiert die 13. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW das Verfahren der Wiederöffnung der Schulen für die Abschlussklassen (HIER klicken).

Statement von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (15. April 2020)

"Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin bieten eine verlässliche Grundlage für unseren Fahrplan, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen, um so insbesondere die Durchführung von Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und die Vergabe von Abschlüssen zu ermöglichen. Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April 2020 sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen.

Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai 2020 werde ich morgen im Schulausschuss des Landtags den Abgeordneten vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren.

Nordrhein-Westfalen geht diesen verantwortungsvollen Weg der schrittweisen Schulöffnungen abgestimmt und gemeinsam mit allen 16 Bundesländern. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wie der Unterricht unter Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen wieder aufgenommen wird.

Handlungsleitend bei allen Planungen war, ist und bleibt für mich die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten."

Am morgigen Donnerstag werden weitere Ausführungen seitens der Schulministerin folgen, über die wir Sie an dieser Stelle natürlich informieren.

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